Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
(8) Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.