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Inzest strafbar, Inzest-Paragraph, Bewertung durch Ethikrat

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Inzest! Legal! Forderung der Grünen Jugend! Empörend!

Worum geht es und was meint der Ethikrat dazu: „Vor dem Hintergrund dieser Debatte [Anm: Europäischer Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben die Strafbarkeit als vereinbar mit den Menschenrechten gewertet] hat der Deutsche Ethikrat mit einigen vom Inzestverbot des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB Betroffenen Gespräche geführt. Es handelte sich um Halbgeschwister, die sich erst als Erwachsene kennengelernt hatten und keine gemeinsamen Kinder haben.

Die Betroffenen schilderten ihre schwierige Lebenssituation in Anbetracht der Strafdrohung. Sie fühlten sich in ihren grundlegenden Freiheitsrechten verletzt. Sie seien zur Heimlichkeit und Verleugnung ihrer Liebe gezwungen, auch und vor allem gegenüber ihren aus anderen Beziehungen stammenden Kindern und ihrem sozialen Umfeld. Einige der Betroffenen schilderten auch, dass sie erpressbar seien. So habe der Vater eines der Kinder der Mutter gedroht, zu erwirken, dass der Mutter wegen ihrer Beziehung zum Halbbruder das Sorgerecht entzogen wird. In einem anderen Fall habe der Vater eines Betroffenen seinen Sohn angezeigt und ein Strafverfahren ausgelöst. Die Betroffenen fühlen sich in ihrem gesamten täglichen Leben diskriminiert.

Inzest dürfte nach allen verfügbaren Daten in den westlichen Gesellschaften sehr selten sein. Gleichwohl sieht es der Deutsche Ethikrat als seine Aufgabe an, sich auch mit Problemen zu befassen, die zwar nur wenige Menschen betreffen, dies aber unter Umständen in tief greifender Weise.5 Zudem können die vom Inzestverbot betroffenen Menschen wegen der Strafbarkeit nicht öffentlich für sich selbst sprechen. Die dem Ethikrat bekannten Fälle werfen eine Reihe wichtiger moralischer und rechtlicher Fragen auf, die auf der Grundlage ausreichender Informationen und frei von Vorurteilen diskutiert werden sollen. Dabei ist vor allem die Frage zu stellen, ob das Strafrecht das richtige Instrument für einen angemessenen Umgang mit der Inzestproblematik ist.“

https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-inzestverbot.pdf

Fazit ab Seite 73:
„Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist der Auffassung, dass im Fall einvernehmlicher Inzesthandlungen unter volljährigen Geschwistern weder die Befürchtung negativer Folgen für die Familie noch die Möglichkeit der Geburt von Kindern aus solchen Inzestbeziehungen ein strafrechtliches Verbot dieser Beziehungen rechtfertigen kann.“

Ich hab die Ethikratuntersuchung mal überflogen. Innerhalb einer bestehenden Familienstruktur oder zwischen Eltern und Kind schädlich wegen Rollenverwirrung. Bei (Halb-) Geschwistern die sich als Erwachsene erst kennenlernen sind alle Argumente weswegen es den Paragraphen gibt nicht haltbar: Schutz der Familie, Schutz vor Diskriminierung, Reinhaltung der Rasse.

Wie das verbot  homosexueller Handlungen aufgrund der falschen Grundlage entstanden Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.

In vielen uns ähnlichen Ländern übrigens straffrei.

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