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Organspende Doppelte Widerspruchslösung gescheitert

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Die gescheiterte „Doppelte Widerspruchslösung“ zur Organentnahme hatte 2 Akzeptanzprobleme:

• Angehörige dürfen nicht widersprechen (das „doppelt“ ist leichter Etikettenschwindel; sie werden nur gefragt ob sie den Willen des Verstorbenen kennen)

• Man wird gar nicht aktiv gefragt (beispielsweise wenn man seinen Pass erhält oder verlängert oder seinen Führerschein macht)

Jetzt kommt die „Entscheidungslösung“ die fast alles unverändert lässt und nur ein Register einführt.

Spahn und Lauterbach haben versagt. Mit taktvollerem Werben, und die zwei Punkte als Entgegenkommen, wären die fehlenden 61 Stimmen möglich gewesen.

Hauptsächlich kulturell und historisch gewohnt seine Organe mit ins Grab zu nehmen. Wenn man jung den Hirntod erleidet sollten diese standardmäßig Kranken helfen. Das wäre zeitgemäß und menschenfreundlich.

Das Vermögen erhält ohne Erben ganz selbstverständlich der Staat, also die Allgemeinheit. Nicht möglich zu verfügen das Haus niederzubrennen, Grund für Bebauung zu sperren oder zu kontaminieren, Geld zu verbrennen, Rembrandts und sonstige wertvollen Kulturgegenstände in Säure aufzulösen.

Okay, die Vollständigkeit des Körpers im Tod wird schützenswerter bewertet als Besitz.

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