Mord ist auch nicht mehr das was es mal war. Jetzt werden schon Raser wegen Mordes verurteilt.
»Die Abgrenzung bleibt schwierig wie zuvor; das allgemeine Strafniveau steigt aber an. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit wird nach oben verschoben; zugleich wird die Grenze zwischen "normaler" Fahrlässigkeit und "bedingtem" Vorsatz nach oben gedrückt und einfach mal anders genannt: "Leichtfertigkeit". Was meinen/tippen/schätzen Sie, liebe Rechtsunterworfene: Wenn man zukünftig nicht mehr zwischen "fahrlässiger Tötung" (bis 5 Jahre) und "vorsätzlicher Tötung" (bis 15 Jahre oder lebenslang) unterscheiden müsste, sondern zwischen "fahrlässiger" (5 Jahre), "leichtfertiger" (10 Jahre) und "vorsätzlicher" (15 bis lebenslang) Tötung - wird dann wohl das durchschnittliche Strafniveau steigen oder sinken? Und wie wird es beim Raub sein, beim Versicherungsbetrug, bei der sexuellen Nötigung, bei der Gewässerverunreinigung und beim Erwerb von Betäubungsmitteln? Oder sagen wir es noch konkreter: bei einer von den zahllosen Straftaten, die Sie selbst oder einer Ihrer Verwandten oder Freunde demnächst begehen werden?
…
Es ist immer wieder faszinierend zu erleben, wie Menschen, die in ihrem ganzen Leben noch keinen einzigen wirklichen Strafrechtsfall entschieden haben, alles darüber wissen, wie man das am besten macht.
…
Der deutsche GTI- und AMG-Fahrer schwört jeden Eid, dass man den Tod von Kindern billigend in Kauf nimmt, wenn man 130 innerorts fährt. Außer natürlich, wenn es einen selbst trifft und das Kind nicht aufgepasst hat.
…
Glauben Sie bloß nicht, die Wissenschaft von der Strafrechtsdogmatik meine nur die eine oder den anderen "Täter", den sie mal im Fernsehen gesehen haben! Sie meint immer Sie.«
— Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Autor des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch.
»Die Abgrenzung bleibt schwierig wie zuvor; das allgemeine Strafniveau steigt aber an. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit wird nach oben verschoben; zugleich wird die Grenze zwischen "normaler" Fahrlässigkeit und "bedingtem" Vorsatz nach oben gedrückt und einfach mal anders genannt: "Leichtfertigkeit". Was meinen/tippen/schätzen Sie, liebe Rechtsunterworfene: Wenn man zukünftig nicht mehr zwischen "fahrlässiger Tötung" (bis 5 Jahre) und "vorsätzlicher Tötung" (bis 15 Jahre oder lebenslang) unterscheiden müsste, sondern zwischen "fahrlässiger" (5 Jahre), "leichtfertiger" (10 Jahre) und "vorsätzlicher" (15 bis lebenslang) Tötung - wird dann wohl das durchschnittliche Strafniveau steigen oder sinken? Und wie wird es beim Raub sein, beim Versicherungsbetrug, bei der sexuellen Nötigung, bei der Gewässerverunreinigung und beim Erwerb von Betäubungsmitteln? Oder sagen wir es noch konkreter: bei einer von den zahllosen Straftaten, die Sie selbst oder einer Ihrer Verwandten oder Freunde demnächst begehen werden?
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Es ist immer wieder faszinierend zu erleben, wie Menschen, die in ihrem ganzen Leben noch keinen einzigen wirklichen Strafrechtsfall entschieden haben, alles darüber wissen, wie man das am besten macht.
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Der deutsche GTI- und AMG-Fahrer schwört jeden Eid, dass man den Tod von Kindern billigend in Kauf nimmt, wenn man 130 innerorts fährt. Außer natürlich, wenn es einen selbst trifft und das Kind nicht aufgepasst hat.
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Glauben Sie bloß nicht, die Wissenschaft von der Strafrechtsdogmatik meine nur die eine oder den anderen "Täter", den sie mal im Fernsehen gesehen haben! Sie meint immer Sie.«
— Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Autor des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch.